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Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum Vermögens- und Nachfolgeplanung jetzt zählt

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 in zwei Verfahren über zentrale Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Fokus stehen unter anderem persönliche Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen. Welche Folgen sich daraus ergeben, ist offen. Familien und Unternehmer können ihre Nachfolge dennoch schon heute überprüfen.

Wer ein Unternehmen führt, plant Investitionen, Liquidität und Verantwortung oft über viele Jahre. Beim privaten Familienvermögen bleibt die Nachfolge dagegen nicht selten ein Thema für später. Die anstehenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ein guter Anlass, das zu ändern: Nicht, weil bereits feststeht, wie Karlsruhe entscheiden wird, sondern weil sich die Auswirkungen eines Erbfalls nach aktuell geltendem Recht schon heute konkret berechnen lassen und es möglicherweise sinnvoll ist, jetzt noch – vor einer möglichen Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen – tätig zu werden. Im Sinne von Perikles, es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein.

Am 12. Oktober 2026 um 14:00 Uhr verhandelt der Erste Senat über einen Normenkontrollantrag der Bayerische Staatsregierung. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1 BvF 1/23. Gegenstand sind Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz, zu den persönlichen Freibeträgen und zu den Steuersätzen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. 

Die Bayerische Staatsregierung hält die angegriffenen Bestimmungen sowohl aus formellen als auch aus materiellen Gründen für verfassungswidrig. Nach ihrer Auffassung fehlt dem Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Zudem beanstandet sie, dass Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst worden seien und die Freibeträge regionale Unterschiede bei Immobilienpreisen nicht berücksichtigen. Dabei handelt es sich um die Argumentation der Antragstellerin, nicht um eine bereits getroffene Bewertung des Gerichts.

Im Kern geht es um die Frage, ob die Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt.

Zweites Verfahren: Verschonung von Betriebsvermögen

Am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr folgt die mündliche Verhandlung im Verfahren 1 BvR 804/22. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen einen Erbschaftsteuerbescheid und die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Mittelbar betrifft sie mehrere Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sowie eine Vorschrift des Bewertungsgesetzes.

Ausgangspunkt ist der Erbfall eines Neffen. Der Nachlass seiner Tante bestand ausschließlich aus Privatvermögen, darunter Grundvermögen und ein Wertpapierdepot. Der Beschwerdeführer sieht sich gegenüber Erwerbern betrieblichen Vermögens benachteiligt, für die das geltende Recht besondere steuerliche Begünstigungen (u. a. Steuerfreistellungen von bis zu 100%) vorsieht.

Im Kern geht es daher um die Frage, ob die Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt. Noch steht keine Entscheidung fest.

Die für Oktober angesetzten Termine sind mündliche Verhandlungen. Die offiziellen Mitteilungen enthalten keinen Termin für eine Urteilsverkündung und keine Aussage zum voraussichtlichen Ausgang der Verfahren. Deshalb lässt sich gegenwärtig weder eine Verschärfung noch eine Verbesserung der aktuell geltenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen vorhersehen. 

Bis zu einer Entscheidung und sich möglicherweise daran anschließenden politischen Maßnahmen gelten die bestehenden Regelungen fort. Welche Konsequenzen sich zukünftig für Vermögensübertragungen von Privatvermögen und Unternehmensnachfolgen ergeben, kann derzeit nicht verlässlich vorhergesagt werden.

Bestehende Nachfolgeplanung überprüfen

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren können Vermögensinhaber prüfen, welche Auswirkungen ein Erbfall nach der aktuell geltenden Vermögens-, Familien- und Nachfolgestruktur hätte. Eine solche Betrachtung kann beispielsweise vorhandene Vermögenswerte, testamentarische Regelungen, mögliche Zahlungsströme und die verfügbare Liquidität einbeziehen. Ein so verstandenes Estate Planning beinhaltet die Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext, was wir als Bethmann HAL – insbesondere unterstützt durch unsere Wealth & Estate Planner und Steuerberater aus dem Bereich Tax & Estate Planning – gerne unseren Kunden anbieten.*

Bei Bethmann HAL wird eine solche Szenarioanalyse als „Probesterben“ bezeichnet. Dabei wird ein angenommener Erbfall anhand der individuellen Vermögensstruktur modelliert. Die abschließende und finale steuerliche und rechtliche Beurteilung muss durch die jeweiligen eigenen Rechts- und Steuerberater der Kunden erfolgen.

Für Unternehmerfamilien ist dabei insbesondere das Verhältnis zwischen privatem Vermögen und Unternehmensvermögen relevant. Das zweite Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betrifft ausdrücklich die unterschiedliche erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Unternehmensvermögen einerseits und Privatvermögen andererseits.

Eine Überprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Vermögen kurzfristig übertragen werden sollte. Sie soll zunächst zeigen, wie die bestehende Planung unter den derzeit geltenden Bedingungen wirkt und an welchen Stellen weiterer Abstimmungsbedarf besteht. Anschließend kann überlegt werden, ob es möglicherweise doch sinnvoll ist, jetzt noch – vor einer möglichen Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen – tätig zu werden.

Klarheit auf Basis der geltenden Regeln

Wie das Bundesverfassungsgericht die beiden Verfahren beurteilen wird, ist offen. Fest steht bislang nur, welche Vorschriften und verfassungsrechtlichen Fragen im Oktober 2026 mündlich verhandelt werden.

Eine belastbare Nachfolgeplanung sollte deshalb nicht auf Vermutungen über den Verfahrensausgang gestützt werden. Ausgangspunkt kann vielmehr die Frage sein, welche Folgen ein Erbfall unter den aktuell geltenden Regeln für die Familie, das Unternehmen und die vorhandene Liquidität hätte.

“Wie das Bundesverfassungsgericht die im Oktober verhandelten Regelungen zur Erbschaftssteuer beurteilen wird, ist offen. Wir können aber bereits heute analysieren, was ein Erbfall nach geltendem Recht für eine Familie und ihr Vermögen bedeuten würde.”

Maximilian Kleyboldt, Direktor Wealth Planning

Unser Whitepaper zur Nachfolgeplanung

*Eine Rechtsberatung sowie eine steuerrechtliche Beratung findet seitens der Bethmann HAL nicht statt.

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