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Aktion durch Anleger erforderlich

Steuer auf Vorabpauschale wird fällig

Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Deutschland das neue Investmentsteuergesetz. Mit der Investmentsteuerreform wurde die sogenannte Vorabpauschale eingeführt, welche erstmals wieder im Januar 2024 für das Kalenderjahr 2023 aufgrund der positiven Zinsentwicklung Anwendung gefunden hat.

Im Januar 2026 wird somit für das abgelaufene Jahr 2025 erneut die Vorabpauschale erhoben.

Bei der Vorabpauschale handelt es sich um einen fiktiven steuerpflichtigen Ertrag, ohne dass dem Anleger tatsächlich Erträge zufließen. Der Gesetzgeber will mit der Regelung sicherstellen, dass der Wertzuwachs eines Investmentfonds mit einem Mindestbetrag (zeitnah) versteuert wird, auch wenn keine oder nur eine geringe Ausschüttung erfolgt. Grundsätzlich können jedoch alle inländischen und ausländischen Investmentfonds und ETFs von der Vorabpauschale betroffen sein, wobei der Hauptanwendungsfall thesaurierende Fonds sein sollten.

Ob und in welcher Höhe eine Vorabpauschale fällig wird, können wir heute noch nicht sagen. Die Vorabpauschale wird auf den Depotbestand zum 31. Dezember 2025 berechnet und kann erst auf Basis der Jahresenddaten der Fondsgesellschaften ermittelt werden.

Weitergehende Informationen zur Vorabpauschale finden Sie in unserem OnePager.

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Wichtige Hinweise

Die vorstehenden Ausführungen der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch (nachfolgend „Bethmann Bank“) beruhen auf den der Bethmann Bank zur Verfügung gestellten Informationen und den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden rechtlichen und steuerlichen Vorschriften.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Veränderungen der steuerlichen Behandlung können ggfs. auch rückwirkend gelten.

Künftige Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, die zu einer abweichenden Beurteilung und anderen Empfehlungen führen können, sind in dieser Ausarbeitung nicht berücksichtigt.

Zu einer Mitteilung über solche künftigen Änderungen ist die Bethmann Bank nicht verpflichtet.

Die Bethmann Bank übernimmt generell keine Haftung für die Fehler im Hinblick auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausarbeitung, einschließlich aller Berechnungen, soweit diese Fehler nicht von der Bethmann Bank vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für den Eintritt oder Nichteintritt der in dieser Ausarbeitung dargestellten Ergebnisse oder Konsequenzen, insbesondere in wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Hinsicht, übernimmt die Bethmann Bank ebenfalls keine Gewähr.

Die Bethmann Bank erbringt keine Steuer- und Rechtsberatung.

Die abschließende Beurteilung der mit dem Konzept verbundenen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen obliegt daher ausschließlich dem persönlichen Rechtsanwalt oder Steuerberater des Kunden.

Die Bethmann Bank empfiehlt ausdrücklich, insoweit den Rat des steuerlichen und rechtlichen Beraters einzuholen.

Diese Ausarbeitung richtet sich ausschließlich an Kunden, die keinen Wohnsitz in den USA haben noch US-Staatsbürger sind, und darf nicht in den USA oder an US-Staatsbürger verbreitet werden.

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Stand: Dezember 2025

Herausgeber: ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch

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